Verantwortliche Person in der EU

An dieser Stelle scheitern die meisten Importe. Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der dafür ansprechbar ist. Wer das ist, entscheidet nicht der Händler nach Gefühl, sondern eine feste Reihenfolge in Artikel 16 der Verordnung.

Die Reihenfolge

Zuerst der Hersteller, wenn er in der EU sitzt. Dann bist du als Händler außen vor, weil die Rolle bereits besetzt ist.

Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, rückt der Einführer nach. Wenn du Ware direkt aus China bestellst und in Deutschland verkaufst, bist das in der Regel du. Damit trägst du die Pflichten der verantwortlichen Person, ohne dass du irgendwo etwas unterschreiben musstest.

Möglich ist drittens ein Bevollmächtigter, den der Hersteller schriftlich beauftragt hat. Diese Vollmacht muss existieren, ein Hinweis auf der Verkaufsplattform genügt nicht.

An vierter Stelle steht ein in der EU niedergelassener Fulfilment-Dienstleister für die Produkte, die er abfertigt, aber nur wenn keiner der anderen in der Union sitzt.

Was das praktisch bedeutet

Wer aus einem Drittland importiert, ist meistens selbst die verantwortliche Person und muss mit Namen und Anschrift im Angebot stehen. Das ist der Punkt, an dem viele nebenberufliche Händler zurückschrecken, weil dort dann die Wohnadresse steht. Ein Postfach hilft nicht, eine Geschäftsadresse schon.

Die Rolle bringt Aufgaben mit. Die verantwortliche Person hält Unterlagen zur Konformität bereit, reagiert auf Anfragen der Marktüberwachung und wird tätig, wenn ein Produkt Probleme macht. Wer nur weiterverkauft und nichts über die Herkunft der Ware weiß, kann das nicht leisten. Genau deshalb lohnt es sich, beim Einkauf zu fragen, ob es für Europa schon einen Bevollmächtigten gibt.

Der Dienstleistermarkt dahinter

Es gibt Anbieter, die die Rolle des Bevollmächtigten gegen Gebühr übernehmen. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Hersteller in Asien für den EU-Markt jemanden braucht. Für einen deutschen Händler, der selbst einführt, ändert es an der eigenen Einführerrolle nichts. Wir tragen geprüfte Anbieter hier erst ein, wenn wir uns angesehen haben, was sie wirklich zusagen.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Maßgeblich sind der amtliche Text der Verordnung (EU) 2023/988 und die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt.