Die vier Angaben, die in jedes Angebot müssen
Artikel 19 der Produktsicherheitsverordnung regelt, was du beim Verkauf über das Internet zeigen musst. Es sind vier Punkte, und sie gehören auf die Produktseite, nicht in eine Fußzeile und nicht hinter einen Link.
Erstens, der Hersteller
Name und Postanschrift des Herstellers, dazu eine elektronische Adresse. Das kann eine E-Mail-Adresse sein oder eine Internetadresse, über die man direkt Kontakt aufnehmen kann. Sitzt der Hersteller nicht in der EU, tritt an diese Stelle der Importeur mit seinen eigenen Daten.
Wenn du selbst herstellst, was auf viele Etsy-Verkäufer zutrifft, bist du der Hersteller. Dann steht dort deine Anschrift, und zwar eine Postanschrift. Ein Postfach genügt dafür nicht.
Zweitens, die verantwortliche Person in der EU
Stammt das Produkt von einem Hersteller außerhalb der EU, muss eine in der Union ansässige verantwortliche Person benannt sein, ebenfalls mit Namen und Anschrift, dazu eine elektronische Adresse. Ohne diese Person darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden. Für Händler, die aus Asien einkaufen, ist das der häufigste Grund, warum ein Angebot beanstandet wird.
Drittens, die Produktidentifikatoren
Dazu gehören Angaben, mit denen sich das Produkt eindeutig bestimmen lässt, etwa eine Typenbezeichnung oder eine Chargen- und Seriennummer, dazu ein Bild des Produkts. Der Sinn dahinter ist ein praktischer. Wenn eine Charge zurückgerufen wird, muss man erkennen können, ob die eigene Ware betroffen ist.
Viertens, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Warnungen und Sicherheitshinweise müssen im Angebot sichtbar sein, in deutscher Sprache, und nicht erst auf dem Beipackzettel in der Verpackung. Bei Spielzeug und Elektroartikeln schauen die Marktplätze hier besonders genau, ebenso bei allem, was Kinder in die Hände bekommen.
Warum ein Link nicht genügt
Die Angaben müssen produktbezogen bei dem jeweiligen Angebot stehen. Eine zentrale Seite mit allen Herstelleradressen, auf die du aus jedem Artikel verlinkst, erfüllt die Vorgabe nicht. Das ist unbequem, wenn du dreihundert Artikel im Shop hast, aber es ist der Kern der Regelung. Der Käufer soll die Information dort sehen, wo er kauft.
Was passiert, wenn es fehlt
Amazon und eBay prüfen die Felder inzwischen selbst und schalten Angebote ab, die sie nicht ausgefüllt finden, bei Etsy läuft es genauso. Das trifft dich schneller als jede Behörde. Daneben stehen im Produktsicherheitsgesetz Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dazu kommen Verkaufsverbote und Rückrufanordnungen, bei Vorsatz auch strafrechtliche Folgen.
Weiter zur verantwortlichen Person in der EU
Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Maßgeblich sind der amtliche Text der Verordnung (EU) 2023/988 und das Produktsicherheitsgesetz. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt.