Kurz vorweg, ob es dich trifft
Wenn du Verbraucherprodukte in der EU anbietest, gilt die Produktsicherheitsverordnung für dich. Kleinunternehmer sind nicht ausgenommen, Etsy-Shops nicht, nebenberufliche Händler auch nicht. Das überarbeitete deutsche Produktsicherheitsgesetz ist am 19. Februar 2026 in Kraft getreten und regelt die Bußgelder dazu.
Die Angaben müssen auf der Produktseite selbst stehen. Ein Link auf eine Sammelseite mit Herstelleradressen reicht ausdrücklich nicht.
Was du wissen musst
- Die vier Angaben, die in jedes Angebot müssen
- Verantwortliche Person in der EU, der Punkt, an dem Importe kippen
Quellen, die zählen
Über die GPSR steht viel im Netz, und ein Großteil davon verkauft Rechtstexte oder Prüfsiegel. Hier stehen nur Stellen, die wir selbst geprüft haben.
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